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Fragen und Antworten

Was bietet der Pflegedienst Sisi?

Wir sind

  • familiär
  • persönlich
  • flexibel
  • erfahren
  • mehrsprachig
  • kompetent

Wer ist pflegebedürftig?

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf längere Sicht hin Hilfe bedürfen, dann sind Sie pflegebedürftig und können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Wer entscheidet, ob ich Anspruch auf häusliche Pflege habe?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) besucht den vermeintlich Pflegebedürftigen in seiner Wohnung und begutachtet seinen Hilfebedarf. In diese Begutachtung fließen auch ärztliche Auskünfte mit ein, soweit Sie als Patient dazu einwilligen. Vorher ist es jedoch notwendig, einen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen

Wo kann ich einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen?

Den Antrag auf Pflegeleistungen müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wir unterstützen unsere Patienten gerne bei der Antragstellung der Pflegestufe.

Warum heißen die Pflegestufen jetzt Pflegegrade?

Fünf neue Pflegegrade werden die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen.
Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung,
unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychische Beeinträchtigungen betroffen sind.
Für bereits eingestufte PatientInnen gilt ein Bestandschutz und die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgte automatisch.
Das Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt sei 01.01.2017 durch die Einschätzung der Selbstständigkeit in sechs Aktivitätsbereichen nach dem neuen Begutachtungverfahren NBA (lesen Sie unterNBA)

Hier bekommen Sie einen Überblick über die Einteilung der fünf Pflegegrade:

PG 1- geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
PG 2- erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
PG 3- schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
PG 4- schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
PG 5- schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrade zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder ein Gutachter von MEDICPROOF bei privat Versicherten zur Evaluierung zu Ihnen nach Hause kommen. Die Begutachtung erfolgt bei beiden nach dem neuen NBA-Begutachtungsverfahren. Die Prüfer stellen eine Empfehlung, allerdings sind die Pflegekassen alleinig verantwortlich für die letztendliche Vergabe des Pflegegrades. Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung einen Bescheid zur Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades zu schicken.

Ich habe bereits eine Pflegestufe. Muss ich befürchten durch die Umstellung weniger Leistungen zu erhalten oder zurückgestuft zu werden?

Nein. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Das neue Pflegegesetz garantiert Ihnen Leistungs- und Bestandschutz.

Ich habe bereits eine Pflegestufe. Werde ich jetzt neu begutachtet?

Nein, sofern Sie schon Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden Sie nicht neu begutachtet. Sie erhalten automatisch eine schriftliche Benachrichtigung von Ihrer Pflegekasse, in welchen Pflegegrad Sie übergeleitet werden.

Welche zusätzlichen Unterstützungsangebote bekomme ich als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger?

Ab dem 1. Januar 2017 bekommen Sie als pflegende Person mehr Unterstützung.

Das ist neu:
Anspruch auf Pflegeberatung (bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person), auch in der Häuslichkeit Ihres zu Pflegenden kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, auch bei Ihrem zu Pflegenden zu Hause unter bestimmten Bedingungen eine bessere soziale Absicherung im Bereich der Arbeitslosen-, der Unfall- und der Rentenversicherung

Haben Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden?

Bei Fragen rund um die Pflege stehen wir Ihnen gerne unter der 089/99938816 zur Verfügung.

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